Die Zweite Berechnungsverordnung ( II. BV ) enthält Grundregeln zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit ( Wirtschaftlichkeitsberechnung ), der Belastung ( Lastenberechnung ) und der Wohnfläche für öffentlich geförderte, steuerbegünstigte und freifinanzierte Wohnungen.
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Zinsbindung
Unter einer Zinsbindung versteht man den Zeitraum, für den die Zinsen eines Annuitätendarlehens festgeschrieben wurden.
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Zeitmietvertrag
Der Zeitmietvertrag ( § 564 c BGB ) ist ein Mietvertrag, der bei familiärem Eigenbedarf oder beabsichtigten wesentlichen baulichen Veränderungen an der Wohnung auf höchstens fünf Jahre abgeschlossen werden darf. Die vorgenannte Verwendungsabsicht muss dem Mieter bei Vertragsabschluß und drei Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitgeteilt werden.
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Wohnung
Als Wohnung bezeichnet man nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenhängende Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und von denen einer als Küche bzw. mit einer Kochnische ausgestattet ist.
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Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ( § 1 WEG ) ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum ( z.B. Wohnhausgrundstück ), zu dem es gehört.
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Zwischenfinanzierung
Unter einer Zwischenfinanzierung versteht man den Einsatz von kurz- oder mittelfristigen Kreditmitteln, die durch Endfinanzierungen abgelöst werden. Eine Zwischenfinanzierung ist immer dann nötig, wenn Zahlungen fällig werden, bevor die Hauptfinanzierung bereit steht. Eine Zwischenfinanzierung ist immer teurer als reguläre Darlehen und sollte deshalb nach Möglichkeit durch genaue Abstimmung der Bau- mit der Finanzierungsplanung auf notwendige Überbrückungsfristen beschränkt werden.
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Nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ( Mindestansparsumme, Zielbewertungszahl, Wartezeit ) bekommen Bausparkunden ihr Darlehen zugeteilt. Über die Reihenfolge der Zuteilung entscheidet die Höhe der Bewertungszahl. Der Termin der Zuteilung ist nicht identisch mit der Auszahlung des Kredits. Bausparkunden sind daher gut beraten, sich bei ihrer Bausparkasse zu erkundigen, wann das Darlehen tatsächlich abrufbar ist.
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Unter einer Zinsbindung versteht man den Zeitraum, für den die Zinsen eines Annuitätendarlehens festgeschrieben wurden.
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Der Zeitmietvertrag ( § 564 c BGB ) ist ein Mietvertrag, der bei familiärem Eigenbedarf oder beabsichtigten wesentlichen baulichen Veränderungen an der Wohnung auf höchstens fünf Jahre abgeschlossen werden darf. Die vorgenannte Verwendungsabsicht muss dem Mieter bei Vertragsabschluß und drei Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitgeteilt werden.
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Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Prämie auf die Spareinzahlungen beim Bausparen. Sie beträgt maximal DM 100 für Alleinstehende und DM 200 für Verheiratete pro Jahr. Voraussetzung für die Zahlung einer Wohnungsbauprämie ist, dass das zu versteuernde Einkommen DM 50.000 bzw. DM 100.000 im Jahr nicht übersteigt.
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